Die Zahl der Abfragen im Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamts (BKA) nimmt stetig zu. Die mit Abstand meisten Zugriffe erfolgen durch die Landeskriminalämter (zum BKA etwa im Verhältnis 4:1). Laut BKA-Präsident Holger Münch kann das GES mithilfe von Künstlicher Intelligenz zunehmend ohne menschliche Kontrolle arbeiten. Eine Überprüfung der Treffer sei nur notwendig, da Gesetze (darunter die EU-KI-Verordnung) dies vorsehen.
Die Gesichtsbilder liegen in der vom BKA geführten INPOL-Datei und stammen aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, die entweder von der Polizei (etwa wegen Verdachts einer Straftat) oder von Migrationsbehörden (etwa wegen eines Asylantrages) vorgenommen werden. Stets kommen neue Fotos hinzu, während andere wegen vorgeschriebener Löschfristen entfernt werden.