Mit der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage fragen Polizeibehörden bei Telefonanbietern an, welche Handys sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben. Die Geräte und mithin ihre Besitzer*innen können so nachträglich lokalisiert werden. Die Methode wird von BKA und Bundespolizei genutzt, außerdem vom Zollfahndungsdienst – seit 2020 werden dessen Zahlen aber durch das Finanzministerium eingestuft.